Wie sich der Verkauf eines Grundstücks seit dem Jahr 2019 zum Verwaltungsskandal zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Gemeinde Passee entwickelte

Eine detaillierte Zusammenstellung mit Kopien von Originaldokumenten von Adolf Wittek
Am 16. Oktober 2018 war der Verkauf des ehemaligen Haustierparks unter Dach und Fach und der Kaufpreis an die Gemeinde Passee überwiesen. Nur knapp zwei Wochen später, am 29. Oktober 2018, stellte Y.C.C. einen Bauantrag auf die Einrichtung von vier Wohnungen, in dem von ihm im Januar 2017 erworbenen Gebäude. Von einer Pension oder einem Hotel, die er bei seinem Kauf angeblich geplant hatte, war plötzlich keine Rede mehr. Und tatsächlich erteilte man ihm die Erlaubnis zur Wohnnutzung nur zwei Monate später, ohne dass man die Gemeinde informiert und ihre Zustimmung eingeholt hatte (was verwaltungsrechtlich erforderlich gewesen wäre).
Ich selbst erfuhr von dem ganzen Vorgang erst Anfang Januar 2019, als die erteilte Baugenehmigung zur Kenntnisnahme auf meinem Tisch lag. Nach dem Motto unterschreiben, lochen und abheften, glaubte man wohl, ich würde die Baugenehmigung nicht prüfen. Ich prüfte aber und beantragte sofort einen Termin bei der damaligen Landrätin, K. W., weil ich annahm, es würde sich hierbei um ein Missverständnis handeln. Das Treffen mit ihr fand am 23.Januar 2019 statt – pikanterweise in Anwesenheit der Justiziare R. N. und R. St. des Landkreises. Y.C.C., da er ja selbst Justitiar in eben dieser Verwaltung war, wurde telefonisch zugeschaltet. Damit saßen drei Justitiare einem kleinen Dorfbürgermeister gegenüber. Man teilte mir mit, dass der Antrag regulär gestellt worden sei. Dagegen stelle der von der Gemeinde erstellte Flächennutzungsplan für den Park nur eine Willensbekundung dar, die deutlich weniger verbindlich sei. Folglich sei dieser auch kein Hinderungsgrund für die geplante Wohnnutzung durch Herrn Y.C.C. Außerdem habe ja in dem Gebäude schon vorher Wohnen stattgefunden: Die psychosoziale Therapieeinrichtung mit den dort lebenden Klienten galt nun plötzlich nicht mehr als gewerbliche Nutzung, sondern als Wohnprojekt. Dass die Wohnungen im Außenbereich und in einem ehemals gewerblich genutzten Gebäude errichtet werden sollten, sah der Justitiar R. N. der Bauverwaltung des Landkreises Nordwestmecklenburg, als unwichtig an.
Ich bat daraufhin um eine unabhängige Prüfung des Vorgangs, ...
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